Schweizer Flagge

Die Sache mit der Schweizer Flagge

Geht nicht

Unter Schweizer Flagge konnten wir unser Schiff nicht registrieren, denn die Eidgenossen erteilen diese nur an Schweizer Staatsbürger. Nun hatten wir kurzfristig überlegt, ob wir die INVIA formell auf unsere Tochter übertragen sollten. Die ist im Besitz des roten Passes. Die zuständigen Behörden reagierten auf meine Fragen kompetent und zügig (hatte ich den Vergleich mit deutschen Behörden schonmal erwähnt?) .

Aber eine Forderung wollte ich dann nicht erfüllen:

Die hohe Qualität des Schweizer Hochseeschein…..

Das ließ mein Stolz (und auch die praktische Handhabung) nicht zu. Wers genauer wissen will, hier:
Anders als beispielsweise die angelsächsischen Länder mit der mehrstufigen Yachtmaster Ausbildung oder Deutschland mit den Stufen „SBF, SKS, SSS, SHS“ kennt die Schweiz nur 2 Befähigungsnachweise: Den Schweizer Binnenschein und den Hochseeschein. Punkt.
Für den Schweizer Binnenschein ist es in der praktischen Prüfung ausreichend, eine kleinen Jolle ab 15m² (also ein Hauch von Nichts) Segelfläche auf einem Teich (wellenloser Binnensee) zu beherrschen. Zum Erhalt des Schweizer Hochseeschein ist keinerlei praktische Prüfung gefordert. Null – Nada – Nix: Hat man mal den Schweizer Binnenschein, reicht die (umfangreiche aber rein theoretische) Prüfung in den diversen Fächern sowie der Nachweis, 1.000 sm auf einer Yacht mit gemacht zu haben. Die Erbringung dieses Nachweises ist reine Formsache, jeder (auch bspw. Inhaber eines deutschen SKS) darf diese Meilen bestätigen. Das wars.

Weil diese ganzen Scheinchen ohnehin rein gar nichts über die Befähigung in der Praxis aussagen, ist das auch nicht zu beanstanden. Das Image des in angelsächsischen und deutschen Seglerkreisen etwas bespöttelten Schweizer Hochsee-Scheins wäre mir egal. In meiner bisherigen Segellaufbahn habe ich einige Inhaber eines Schweizer Hochseescheins getroffen, die wirklich was drauf haben (aber auch viele, die mit der Führung einer Hochseeyacht selbst unter ruhigen Bedingungen hoffnungslos überfordert waren). Schliesslich ist auch so manches Wissen & Können, das in den deutschen Segelscheinprüfungen des DSV abverlangt wird, komplett praxisfremd.

Ich will mich hier aber gar nicht auf eine „Schein“diskussion einlassen. Erfahrung und Können ist das was aus dem Wasser zählt – Fertig.

Aber eines, eines brachte mich dann doch innerlich auf die Palme. Und veranlasste mich, den Gedanken „Schweizer Flagge“ zu beerdigen:

Ich besitze den deutschen SSS. Weil ich den im Alter von um die 50 angepackt habe, bin ich ein klein wenig stolz darauf, all die Mühen gemeistert zu haben. So ganz ohne ist der Umfang nämlich nicht, weder in der theoretischen noch in der praktischen Prüfung. An die jüngeren Leser: Es lernt sich wirklich nicht mehr so leicht wenn man älter ist! Ob nun alles sinnvoller Stoff war oder nicht – geschenkt.
Jedenfalls erhielt ich von der Schweizer Zulassungsbehörde die folgende Auskunft:

Ihr Ausweis ist dem schweizerischen Hochseeausweis nicht gleichwertig. Falls Sie kein anderes Dokument besitzen, würden wir eine Meilenbegrenzung (Anmerkung: 30 sm zur Küstenlinie) im Flaggenschein des Schiffs vermerken.

Nein, liebe Schweizer: Never ever lasse ich mich auf die 30sm Zone beschränken weil mein SSS Eurem Scheinchen nicht gleichwertig sei. Nicht solange ihr Eure „Hochsee“scheine auf einem Tümpel & mit 15m2 Segelfäche  macht….

Dabei ist das berufliche Ausbildungssystem der Schweiz ansonsten wirklich Weltklasse….

>>> Dress-Code: Bikini!