Deutsche Flagge! Oder?

Als Deutsche nehmen wir die deutsche Flagge.

Dachten wir. Aber wenn der Amtsschimmel einmal wiehert…..

Der Reihe nach:
INVIA ist genau 65cm über dem Schwellenwert von 15m, ab dem ein deutsches Sportboot (so die amtliche Bezeichnung) zwingend im Schiffsregister eingetragen werden muss. Darunter darf es sich (freiwillig) eintragen lassen. Ohnehin kein Problem, wollen wir sowieso! Sorgt so ein Eintrag doch auch für einen sauberen Eigentumsnachweis und bestimmt eindeutig, dass die deutsche Flagge geführt werden darf & muss.

Aber nicht so schnell – es gibt da ein Problem: Wir sind Auslandsdeutsche. Wir sind ganz böse denn wir wohnen in der Schweiz. Sollte kein Problem sein, schließlich sind mir schon etliche Deutsche untergekommen, die in den USA oder sonstwo leben und ihr Sportboot unter deutscher Flagge führen. „Nachtigall ick hör Dir trapsen“ dachten wir uns aber schon 2 Jahre vor Auslieferung – und haben rechtzeitig die Fühler ausgestreckt.

Wohnsitz Schweiz? Hmm, Nee. Keine Ahnung….

Also angefragt beim Bundesministerium für Verkehr, das u.a. auch die Website www.deutsche-flagge.de betreibt. Nachgehakt. Es gab – keine Antwort. Wenn man in der Schweiz lebt und gewohnt ist, dass man von den Schweizer Behörden ernst genommen und stets wie ein Kunde behandelt wird – etwas befremdend. Aber gut, ist halt eine deutsche Behörde und keine Schweizer und wir sind es ja die etwas wollen (wollen wir das wirklich?).
Also angefragt beim BSH, dem Bundesamt für Seeschiffahrt und Hydrographie. Dort arbeitet tatsächlich jemand, der sich unserer Sache annahm und eine fundierte Antwort gab :

Die maßgebende Schiffsregisterordnung verweist hinsichtlich der eintragungspflichtigen bzw. /-fähigen Seeschiffe auf das Flaggenrechtsgesetz (FlRG).
Nach einer Gesetzesänderung des FlRG im Dezember 2012, die bis heute gültig ist, lässt sich die Befugnis eines Deutschen ohne Wohnsitz in Deutschland – wie in Ihrem Fall – zur Führung der Bundesflagge nicht mehr am Wortlaut von § 2 FlRG festmachen. Ausweislich der Gesetzesbegründung war der Wegfall der Flaggenführungsbefugnis in diesen Fällen jedoch zu keinem Zeitpunkt beabsichtigt; eine gesetzliche Klarstellung wird angestrebt. Infolgedessen werden für Seeschiffe mit einer Rumpflänge von weniger als 15 Metern auf Grund eines entsprechenden Erlasses weiterhin Flaggenzertifikate erteilt, die zur Führung der Bundesflagge berechtigen, sofern eine verantwortliche Person mit Wohnsitz in Deutschland (sog. Beauftragte Person) nachgewiesen wird.
Die Schiffsregister werden jedoch bei den jeweiligen Amtsgerichten und nicht beim BSH geführt. Ob dort ebenso – wie oben beschrieben – verfahren wird, entzieht sich leider meiner Kenntnis. Ich muss Sie daher bitten, sich an das zuständige Registergericht zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Christian Korthals
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Bundesamt fuer Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)

Unter 15m: Kein Problem. Aber darüber?!?

Alles klar also: Unter 15m Länge mit Flaggenzertifikat kein Problem. Weil wir drüber sind und ins Schiffahrtsregister müssen – steht möglicherweise eine Gesetzesänderung im Weg, die so formuliert wurde dass damit etwas anderes erreicht wurde als der Gesetzgeber eigentlich wollte. Der Verweis auf die Schiffsregister war deutlich und nachvollziehbar. Also haben wir eine lange Liste von deutschen Schiffahrtsregistern angefragt, vom bayrischen Regensburg hoch bis Hamburg. Bei einigen erhielten wir gar keine Antwort. Hmm – ja, irgendwie schon „typisch deutsche Behörde“, oder?

Die Mehrheit reagierte aber. Und machte deutlich: „Deutsche mit Wohnsitz Schweiz? Geht nicht. Punkt.

Interessanterweise war man im Ruhrgebiet und auch in Emden anderer Ansicht: Wir machen das! Sehr hervorheben möchte ich den Rechtspfleger des Registergerichts Duisburg. Der hatte sich wegen unserer Sache intensiv mit anderen Kollegen ausgetauscht. Und sich selbst über die unglückliche Formulierung des Gesetzestextes amüsiert.

Seine Entscheidung:
„Wir machen das, wäre ja noch schöner dass Sie mit Wohnsitz Schweiz nicht dürften“.

Super! Also INVIA mit Heimathafen Duisburg, warum nicht?

Der Rückzieher

Als es dann soweit war, macht man dann doch noch einen Rückzieher. Denn wir wohnen in der Schweiz, das ist ein Problem. Irgendein international übliches Übereinkommen haben die Eidgenossen nicht unterzeichnet, weil sie ihre eigenen nautischen Regeln haben. Jedenfalls brauchen wir einen deutschen Vertreter, der auch die komplette Haftung für uns übernimmt.

Ja verflixt – Wer würde das denn freiwilig machen?

>>> Die Sache mit der Schweizer Flagge


Zu den Leserkommentaren zum Thema MwSt, Deutsche Flagge für Auslandsdeutsche usw..